Diese Bremschlussleuchte mit Kennzeichenbeleuchtung besitzt ein E-Prüfzeichen und ist für den öffentlichen Straßenverkehr nach ECE-Regelung 50 ausschließlich für den rückwärtigen Anbau zugelassen.
Beachten Sie bitte unbedingt, dass immer die richtigen Leuchtmittel Verwendung finden. Verwenden Sie nur Zweifaden-Glühlampen vom Typ P21/5W (12V, 21/5W) mit eingetragenem Genehmigungszeichen nach ECE-R 37.
Bei Verwendung eines anderen Leuchtmittels erlischt die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug!
Beachten Sie zur korrekten Montage der Rückleuchte die beigelegte Gebrauchs- und Montageanleitung!